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Das Handelsrecht – Geschäfte in geregelten Bahnen

Wer heute einkaufen geht, sieht sich dabei einer immensen Auswahl an Geschäften und Waren gegenüber. Egal, welche Wünsche man hat, es gibt immer ein Geschäft, welches eben diese Produkte führt und selbstverständlich auch verkauft. Das Einkaufen ist also im Grunde genommen eine ganz einfach und schnell zu bewerkstelligende Sache. Doch eines ist sicher, würde es in Deutschland kein Handelsrecht geben, sähe die Sache schon wieder ganz anders aus. Dann nämlich könnten die Händler Preise, Bedingungen und Ähnliches selbst bestimmen und den Kunden damit das Leben schwer machen. Um eben diesen Fall zu verhindern, wurde das Handelsgesetz ins Leben gerufen und sorgt seither für Ordnung und Fairness in der Handelswelt. Dieses sogenannte Sonderprivatrecht für Kaufleute schreibt nämlich gewisse Bedingungen vor, nach denen sich die Händler richten müssen und die dem Schutz der Kunden dienen sollen.

Dem Wucher keine Chance geben

Sieht man sich einmal die Regelungen des Handelsgesetzes an, so erkennt man schnell, dass dort sowohl die Bestimmungen für die Eröffnung und den Betrieb eines Geschäftes geregelt sind, als auch für das Verhalten Konkurrenten gegenüber. Möchte man zum Beispiel ein neues Unternehmen gründen, sollte man sich vorab sehr genau darüber informieren, welche Bestimmungen für die jeweilige Branche gelten und welche Gesetze bei dieser Gründung beachtet werden müssen. Selbstverständlich bedarf es bei jedem Gewerbe auch einer gültigen Rechtsform und hierfür benötigt man wiederum das entsprechende Kapital. Aber auch der laufende Betrieb eines Unternehmens untersteht den gültigen Bestimmungen des Handelsgesetzes. So gibt es zum Beispiel Vorgaben für die Preisgestaltung und auch für die sonstigen Konditionen bei einem Verkaufsgeschäft. Grundsätzlich ist es also für jeden Geschäftsmann von Vorteil, das Handelsgesetz zu kennen und auch zu befolgen. Sollte man sich als Unternehmer nämlich einen Verstoß gegen das Handelsgesetz zuschulden kommen lassen, muss man mit empfindlichen Strafen rechnen. Und diese Strafen können dem Kapital eines Unternehmens ziemlichen Schaden zufügen. Übrigens gilt das Handelsrecht nicht für Handelsbetriebe, sondern auf für Unternehmen, die dem Handwerk, der Industrie oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen sind. Schließlich haben auch diese Firmen stetigen Kundenkontakt und bedürfen daher gesonderten Regeln. Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass das Handelsgesetz alle Belange des Handels mit Kunden regelt und so dafür sorgt, dass die Kaufleute und auch deren Kunden zu ihrem Recht kommen.

Die Nebengesetze des Handelsgesetzes

Neben dem eigentlichen Handelsgesetz gibt es noch eine ganze Reihe von sogenannten Nebengesetzen, die sich aus dem Alltag eines Unternehmens heraus ergeben. Wer zum Beispiel einen Handel mit Wertpapieren betreibt, untersteht nicht nur dem Handelsgesetz, sondern auch noch dem Wertpapiergesetz, dem Bankengesetz und dem Börsengesetz. Schließlich hat jede Branche ihre Eigenheiten und braucht aus diesem Grund auch eigene Regeln und Gesetzesvorgaben. Und so lässt sich das genannte Beispiel natürlich auf jede andere Branche anwenden, wobei sich in jedem Zweig verschiedene gesetzliche Regelungen finden. Sieht man sich all die Regelungen einmal an, so muss man zugeben, dass diese in jedem Fall sinnvoll und hilfreich für die täglichen Geschäfte von Unternehmern sind. Wer die Vorgaben einhält, kann sich über gute und legale Geschäfte freuen und sorgt damit auch für wohlgesonnene Kunden.

Foto: Lennartz – Fotolia

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