Das Arbeitsrecht – Schutz für beide Seiten
3. Mai 2011 # 16:33 # Arbeitsrecht # Keine Kommentare
Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, bekommt gleich zu Beginn einen Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser soll sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer für geregelte Vereinbarungen sorgen und somit von vornherein vor Unstimmigkeiten schützen. Doch wer bestimmt, welche Klauseln in einem Arbeitsvertrag zulässig sind und welche nicht? An diesem Punkt kommt das sogenannte Arbeitsrecht ins Spiel, welches denn gesetzlichen Rahmen für alle Angelegenheiten in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und dergleichen schafft. Wer sollte schließlich für Fairness auf beiden Sorgen, wenn nicht der Gesetzgeber? So beinhaltet das Arbeitsrecht zahlreiche Themen rund um den Bereich Arbeit und legt damit fest, welche Bedingungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses gültig und zulässig sind und welche eben nicht.
Rechtlich gut abgesichert mit dem Arbeitsrecht
Wer sich aufmacht, die Arbeitswelt zu erobern, sieht sich in der ersten Zeit einer großen Fülle an Vorschriften und gesetzlichen Regelungen gegenüber. So bestimmt das Arbeitsrecht zum Beispiel die gültigen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeiten und beinhaltet zudem auch die Bestimmungen für Pausenzeiten. Doch das ist lange noch nicht alles, was das Arbeitsrecht alles regelt. Neben den zeitlichen Bestimmungen findet man im Arbeitsrecht auch noch gesetzliche Vorgaben für Urlaubszeiten und Ruhezeiten. Schließlich soll verhindert werden, dass Arbeitgeber zu viel von ihren Arbeitnehmern fordern und so womöglich für gesundheitliche Schäden sorgen. Des Weiteren sind auch der komplette Kündigungsschutz sowie die Bestimmungen für ordnungsgemäße Kündigungen im Arbeitsrecht verankert. Denn auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer aus eigenen Gründen den Betrieb verlassen möchte, beziehungsweise der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen möchte, gilt es, sich an die Gesetze zu halten und somit die genannten Fristen zu wahren. Das Arbeitsrecht ist dabei nicht nur zum Schutz des Arbeitnehmers da, sondern selbstverständlich auch zum Schutz des Arbeitgebers. Und das hat auch gute Gründe. Sowie Arbeitgeber durch ein Fehlverhalten in der Lage sind, dem Arbeiter zu schaden, können umgekehrt auch Arbeitnehmer einem Unternehmer erheblichen Schaden zufügen. Die Medaille lässt sich eben immer auf zwei Seiten kehren. Erscheint ein unwilliger Arbeiter zum Beispiel nicht zur Arbeit, entstehen dem Arbeitgeber dadurch sowohl finanzielle Schäden als auch arbeitstechnische Schäden. Aus diesem Grund finden sich im Arbeitsrecht auch detaillierte Bestimmungen, die das Verhalten beziehungsweise die Pflichten eines Arbeitnehmers regeln. So hat dieser zum Beispiel die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, und muss bei einem Hinderungsgrund rechtzeitig Bescheid geben. Und auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses birgt für den Arbeiter ein Paket an Vorschriften, die alle im Arbeitsrecht zu finden sind. Zu guter Letzt stehen im Arbeitsrecht natürlich auch genaue Vorgaben, wie ein Arbeitsvertrag gestaltet sein muss, um auch Gültigkeit zu erlangen.
Mit dem Arbeitsrecht im Einklang
In der heutigen Zeit empfiehlt es sich sowohl für Arbeiter als auch für Arbeitgeber, einen genaueren Blick in das Arbeitsrecht zu werfen. Schließlich ist es im Interesse beider Seiten, ein Arbeitsverhältnis zu unterhalten, dass harmonisch ist und die entsprechenden Früchte tragen kann. Ein zufriedener Arbeiter bringt nämlich eine wesentlich bessere Arbeitsleistung, während auch ein zufriedener Arbeitgeber einen erheblich positiveren Eindruck bei seinen Mitarbeitern hinterlässt. Damit sich ein solch wünschenswertes Arbeitsverhältnis ergeben kann, wurde das Arbeitsrecht ins Leben gerufen.
Foto: Haramis Kalfar – Fotolia
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