Wer in der heutigen Zeit eine Erfindung macht, kann sich diese per Antrag durch das Patentamt schützen lassen. Das ist inzwischen gang und gäbe und wird sowohl bei Erfindungen jeglicher Art gemacht, als auch bei Markennamen oder Ähnlichem. Geht es jedoch um den Schutz geistiger Inhalte, wie zu Beispiel Bücher, Gedichte, Liedtexte oder auch Melodien, sieht die Sache schon wieder …
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